Mit dem Artikel 5 unseres Grundgesetzes wird die Gleichschaltung der Presse und die Unterdrückung unbequemer Meinungen ausgeschlossen. Das in Deutschland nach dem 2. Weltkrieg aufgebaute Großhandelssystem für Zeitungen und Zeitschriften garantiert Pressefreiheit und Pressevielfalt.
Pressevielfalt – jeder kommt zu Wort
Als Pressegrossist übernehmen wir die neutrale Versorgungs- und Verteilfunktion. Wir sind verpflichtet, unsere Dienstleistungen allen Presseverlagen und allen PresseerzeugÂnissen gleichermaßen zur Verfügung zu stellen. Dadurch wird sicher gestellt, dass auch Titel mit geringen Auflagen ihren Weg zum Leser finden.
Alleinauslieferung – ohne sie geht's nicht
Deutschland ist in 93 Grossogebiete aufgeteilt, in denen jeweils ein Pressegroßhandel die Aufgabe übernimmt, alle Zeitungen und Zeitschriften an die Einzelhändler auszuÂliefern. Die Alleinauslieferung sichert die Vielfalt und Versorgung von entlegenen Verkaufsstellen. Das Grossogebiet der Firma MÖLK erstreckt sich über den Osnabrücker Raum, das Emsland und Süd-Oldenburg.
Preisbindung - für gleichen Wettbewerb
Ziel der Preisbindung ist es, den Erwerb von Zeitungen und Zeitschriften überall, unabhängig von Nachfrageschwankungen, zum gleichen Preis zu ermöglichen. „Preiskämpfe“ im Einzelhandel, die auch zum Aussterben kleinerer PresseverkaufsÂstellen führen würden, werden dadurch vermieden.
Remission – bei Nichtverkauf zurück
Einzelhändler und Grossist haben das Recht, alle unverkauften Zeitungen und Zeitschriften (Remittenden) gegen Gutschrift zurückÂzugeben. Damit entfällt das Risiko, auf unverkaufter Ware „sitzen zu bleiben“. Wir können dadurch sämtliche Titel in ausreichender Anzahl zum Verkauf vorrätig halten, auch solche, deren Verkaufschancen sich nur schwer voraussagen lassen.
Disposition – immer voll im Verkaufstrend
Bei der Titel- und Mengendisposition ermitteln wir, wie viele Zeitungen und Zeitschriften für jeden Einzelhändler benötigt werden. Da der Verlag jedoch das Risiko der unverkauften Ware trägt, hat er auch das Recht, die Angebotsmenge festzulegen – natürlich nur im Rahmen der Verkäuflichkeit.
Erstverkauf – eine faire Sache
Um die Gleichbehandlung aller Einzelhändler zu gewährleisten, legen die Verlage in der Regel auch die Erstverkaufstage für ihre Titel verbindlich fest. |